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Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag; kurz: EGV oder EG) ist durch Artikel 2 des Vertrags von Lissabon mit Wirkung zum 1. Dezember 2009 in Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union umbenannt worden. Ursprünglich hatte der Vertrag Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG-Vertrag) geheißen. Durch den Vertrag von Maastricht 1992 wurde der EWG-Vertrag in EG-Vertrag umbenannt und durch den Vertrag von Amsterdam 1997 neu nummeriert. Die Umbenennungen gingen jeweils mit wesentlichen Änderungen des Vertrags einher.